Impfungen
Wissen Sie, wo Sie Ihren Impfausweis haben?
Gut! Denn dieses wichtige Dokument sagt Ihnen auch noch nach Jahrzehnten, welchen Impfschutz Sie schon besitzen, oder ob Lücken vorhanden sind.
Wissen Sie, wo Sie Ihren Impfausweis haben?
Gut! Denn dieses wichtige Dokument sagt Ihnen auch noch nach Jahrzehnten, welchen Impfschutz Sie schon besitzen, oder ob Lücken vorhanden sind.
Der Impfarzt ist nach Infektionsschutzgesetz verpflichtet, jede Schutzimpfung in einen Impfausweis einzutragen oder dafür – wenn ein solcher Ausweis nicht vorliegt – eine Impfbescheinigung auszustellen. Diese „Impfdokumentation“ umfasst
Anhand des Impfpasses ist der Arzt genau über den Impfstatus des Patienten informiert. Auch der Patient kann sich anhand dieses Dokuments darüber orientieren, wann und ob er gegen welche Krankheiten geimpft wurde.
Stellt sich die Frage, ob eine Impfung stattgefunden hat, darf sich der Arzt nicht auf die Aussage des Patienten verlassen. Wenn Sie also Ihren Impfpass verloren haben oder die Impfdokumentation lückenhaft ist, wird sich Ihr Arzt immer zu einer Neuimpfung entschließen, bzw. die wichtigsten Impfungen nachholen.
Besonders wichtig ist der Impfpass nach Verletzungen, damit der Arzt feststellen kann, ob ein ausreichender Schutz gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) besteht. Da hier zur Sicherheit sofort geimpft wird, können Sie sich eine Spritze ersparen, wenn Sie den Impfpass beim Arztbesuch gleich mitbringen.
Für weitere Impfungen, z.B.: Masern, Mumps, Röteln, Tetanus, Diphterie und Keuchhusten, sprechen Sie uns an!
Drs. J.-C.F. Walbeck
Frauenarzt + Cytologe
Obmann der Frauenärzte
Bezirk Kassel
Dr. med. Dipl.rer.-nat. H.-P. Pfau
Frauenarzt, Diplombiologe
Friedrich-Ebert-Straße 29
34117 Kassel
Tel.: 05 61 – 10 35 14
Tel.: 05 61 – 10 35 15
Fax.: 05 61 – 10 35 16
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